Meldung

WhistleLine betreut Hinweisgeber/innen und unterstützt bei der Aufarbeitung von Hinweisen

Leitfaden für Hinweisgeber/innen

Hinweisgeber/in

Eine natürliche Person, die Informationen über Verstöße meldet, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten erhalten hat.

Verstoß

Handlungen oder Unterlassungen, die gegen das Unionsrecht verstoßen und zu einer abschließenden Liste von Bereichen gehören. Die Liste der Bereiche ist unten aufgeführt.

Meldekanal

Dieses Mittel wird von einer Organisation eingeführt und durch ein Verfahren unterstützt, mit dessen Hilfe der/die Hinweisgeber/in einen Verstoß melden kann. WhistleLine ist ein Meldekanal.

Betroffene Bereiche

(Sachlicher Anwendungsbereich)

Öffentliches Auftragswesen
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Produktsicherheit und -konformität
Verkehrssicherheit
Umweltschutz
Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
Öffentliche Gesundheit
Verbraucherschutz
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Sonstige (Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union, Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften ...)

Schritte

Meldung

Der/die Hinweisgeber/in (Urheber/in der Meldung) füllt das Online-Meldeformular* auf dieser Site aus (deren Adresse grundsätzlich von der Organisation, der er/sie angehört, mitgeteilt wurde). Die Meldung ist Gegenstand umfangreicher Geheimhaltungsmaßnahmen, und die Anonymität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin ist garantiert. Nur WhistleLine kennt die Identität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin.

(*) Es kann weitere Kanäle wie etwa eine spezielle Telefonnummer geben.

Eingang und Schutz

Der/die Hinweisgeber/in erhält eine Eingangsbestätigung von WhitleLine, das ihn/sie während des gesamten Verfahrens betreut. Hierzu wird ein/e Mittler/in* bestimmt. Ab seinem/ihrem Hinweis wird der/die Hinweisgeber/in gegen jede disziplinarische, diskriminierende oder repressive Maßnahme vonseiten der Organisation geschützt. Über eine vertrauliche Kommunikation zwischen WhistleLine und dem/der Hinweisgeber/in kann die Akte vervollständigt werden. Diese Kommunikation wird End-to-End verschlüsselt.

(*) Der/die Mittler/in ist ein Mitglied von WhistleLine (empfohlene Lösung) oder wird von der Organisation bestimmt. Die Mittler/innen von WhistleLine unterliegen dem Berufsgeheimnis und sind speziell für diese Aufgabe geschult.

Lösung

WhistleLine nimmt im Rahmen der Prüfung der Meldung Kontakt mit der Organisation auf und gewährleistet dabei die Anonymität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin.